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Gastkommentar: Innenministerium will Terrorparagraphen ausweiten PDF Drucken E-Mail
30.07.2007 - bisherige Aufrufe: 1363

ulla_jelpke.jpgSondervollmachten mit weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte gefordert

Das Bundesinnenministerium drängt auf eine Ausweitung des Terrorismusparagraphen 129a. Der Aufenthalt in Ausbildungslagern für Terroristen im Ausland soll ebenso wie das Besorgen von Bombenbauanleitungen oder Sprengstoff als Vorbereitung zum Terrorismus unter Strafe stellt werden. Dies kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Innenstaatssekretär August Hanning versucht zu suggerieren, ohne eine Ausweitung des Terrorismusparagraphen 129a könne die Vorbereitung von Terroranschlägen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit.

Der unerlaubte Besitz von Waffen und Sprengstoff, die Herstellung von Bomben und die konkrete Vorbereitung von Anschlägen sind auch heute schon strafbar. Was Hanning und seinem Dienstherren Schäuble vorschwebt ist die Verallgemeinerung der Sondervollmachten des Paragraphen 129a - mit weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte selbst von gänzlich unbeteiligten Dritten.

Nicht strafbar ist bisher allerdings das bloße Wissen, wie eine Bombe gebaut oder ein Maschinengewehr benutzt wird. Zu Recht, denn sonst müsste jeder Chemiestudent, jeder zur Frage des Terrorismus recherchierende Journalist und jeder Soldat der Bundeswehr als potenzieller Terrorist verfolgt werden.

Im Übrigen misst die Bundesregierung hier einmal mehr mit zweierlei Maß. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE gibt sie zwar zu, dass "paramilitärische Wehrsportübungen für einen Teil der rechtsextremen Szene zu den dort üblichen Aktivitäten" gehören. Trotz mehr als 130 rechtsextremer Brand- und Sprengstoffanschläge in den letzten fünf Jahren sieht sie jedoch keinerlei Anhaltspunkte für die Herausbildung rechtsterroristischer Strukturen und keinen Grund zur Gesetzesverschärfung.


30.07.2007, Ulla Jelpke

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