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Politischer Prozess in Gießen endete mit 100 Euro Strafe PDF Drucken E-Mail
von LZ Kassel    30.11.2007 - bisherige Aufrufe: 1452

kontrolle.jpgNeun Monate Haft ohne Bewährung waren es in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz wurde bereits eine Polizeiaktion als rechtswidrig aus dem Urteil genommen. Wie üblich hatte die gewalttätige Polizei Anzeige gegen ihr Opfer gestellt. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht konnte der Angeklagte, dem anwaltlicher Beistand stets verwehrt wurde, dann auch den wichtigsten Anklagepunkt kippen, denn wieder war die gewalttätige Auseinandersetzung von der Polizei angezettelt und nachher Anzeige gegen das Opfer gestellt worden - rechtswidrigerweise, wie erst das höchste deutsche Gericht feststellte. 

Nun musste neu verhandelt werden, um aus dem verbliebenen Rest und unter dem Eindruck etlicherRechtsfehler und Rechtsbeugungen durch Gerichte,Staatsanwaltschaften und Polizei ein abschließendes Urteil zu fällen. Das wirkte bizarr bis lächerlich: 100 Euro soll derAngeklagte nun zahlen

."Das ist ein Erfolg hartnäckiger Justizkritik und offensiver Prozessstrategien", formulierte eine Beobachterin im Gießener Landgericht nach einem Prozesstag, der wieder die großen Meinungsunterschiede zwischen VertreterInnen der Staatsmacht und ihren KritikerInnen offenbarte. Schon vor Verhandlungsbeginn hatten AktivistInnen die Fahnenmasten am Hauptportal des Gerichtes erklettert und ein großes Transparent entrollt: "Strafe schafft Kriminalität" und "Kontrolle Macht eine autoritäre Welt" war über der Internetadresse "www.welt-ohne-strafe.de.vu" zu lesen.

Diese Positionen brachte der Angeklagte auch massiv in den Gerichtsprozess ein. Während Gericht und Staatsanwaltschaft bei den Strafparagraphen bleiben wollten, machte er geltend, dass er Aussagen zur Sache machen wolle, aber eben zu den Sachen, die bei einem Gerichtsverfahren viel relevanter sind als trockene Paragraphen: Die Bedeutung von Strafe in einer herrschaftsförmigen Welt, das Elend von Gefängnissen insgesamt und des Gießener Kurzzeit-Knastes im besonderen.

Ebenso kritisierte er die formalisierten und hierarchisierten Kommunikationsformen in Gerichtssälen. Nach einigen heftigen Wortwechseln zwischen Angeklagtem und dem Richter, der die justizkritischen Äußerungen und Anträge nicht zulassen wollte, reagierte der Angeklagte - strafprozessoral exakt im Rahmen des geltenden Rechts - mit Anträgen über die Anträge sowie nach folgender Forderung nach Gerichtsbeschluss. Nach kurzer Zeit war das Gericht bezwungen und beschnitt keinen Beitrag und keinen Antrag des Angeklagten mehr, um nicht umfangreiche Formalschlachten und dadurch erhebliche Verzögerungen im Ablauf zu riskieren.

Mehrfach aber griff der Vorsitzende Richter Frank gegenüber ZuschauerInnen durch, die aus seiner Sicht Ungebührlichkeiten zeigten. Und jedesmal kassierte er einen Antrag des Angeklagten zu den gewaltsam und ruppig durchgeführten Rauswürfen. Mit zunehmender Anzahl von Personen vor dem Gerichtsgebäude wuchs auch dort die Zahl der Aktionen - von Kreidesprüchen auf der Erde bis zu einer weiteren Kletteraktion zu den Fenster des Gerichtssales.

Am Ende verteilte der Angeklagte nach einer langen Darstellung der Verfahrensfehler, Rechtsbeugungen und Hinweise auf politische Interessen im Prozess Urkunden für die vier deutlichsten Grundrechtsverstöße. Preisträger waren der Polizeibeamte POK Walter der Gießener Polizei für die komplette Erfindung einer Verordnung als Rechtsgrundlage eines Polizeiübergriffs, die Gießener RichterInnen Brühl und Wendel für äußerst phantasievolle Rechtsverdrehungen und der Oberlandesgerichts-Richter Dr. Gürtler für die Behauptung, Grundrechte müssten jeweils erst genehmigt werden, bevor sie der Einzelne in Anspruch nehmen kann.

Rechtsstaatsgläubigkeit nicht länger beiwohnen zu wollen - undNach einer anschließenden Kritik an dem Begriff  "Volk" und der Floskel "im Namen des Volkes" (Angeklagter: "Hier lädt eine privilegierte Person ihre Privatmeinung mit Bezug auf ein imaginäres Äußeres auf, um sich Autorität zu verschaffen") kündigte er an, dieser Inszenierung von verließ den Saal. Anders als in bisherigen Verfahren wurde er nicht gewaltsam am Gehen gehindert, so dass das Urteil vor leerer Angeklagtenbank verlesen werden musste.

Für Hintergrundinformationen zu diesem Prozess und den Vorinstanzen, Fotos der Aktionen und weiteren Links kann
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/haupt_2instanz3.html
angewählt werden.

Mehr Links:
 - Alle politischen Prozesse der Vergangenheit:
www.projektwerkstatt.de/prozess
 - Fiese Tricks von Polizei und Justiz:
www.projektwerkstatt.de/fiesetricks
 - Rechtstipps für Angeklagte: www.prozesstipps.de.vu

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