| Politischer Prozess in Gießen endete mit 100 Euro Strafe |
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| von LZ Kassel |
30.11.2007
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Neun Monate Haft ohne Bewährung waren es in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz wurde bereits eine Polizeiaktion als rechtswidrig aus dem Urteil genommen. Wie üblich hatte die gewalttätige Polizei Anzeige gegen ihr Opfer gestellt. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht konnte der Angeklagte, dem anwaltlicher Beistand stets verwehrt wurde, dann auch den wichtigsten Anklagepunkt kippen, denn wieder war die gewalttätige Auseinandersetzung von der Polizei angezettelt und nachher Anzeige gegen das Opfer gestellt worden - rechtswidrigerweise, wie erst das höchste deutsche Gericht feststellte. Nun musste neu verhandelt werden, um aus dem verbliebenen Rest und unter dem Eindruck etlicherRechtsfehler und Rechtsbeugungen durch Gerichte,Staatsanwaltschaften und Polizei ein abschließendes Urteil zu fällen. Das wirkte bizarr bis lächerlich: 100 Euro soll derAngeklagte nun zahlen ."Das ist ein Erfolg hartnäckiger Justizkritik und offensiver Prozessstrategien", formulierte eine Beobachterin im Gießener Landgericht nach einem Prozesstag, der wieder die großen Meinungsunterschiede zwischen VertreterInnen der Staatsmacht und ihren KritikerInnen offenbarte. Schon vor Verhandlungsbeginn hatten AktivistInnen die Fahnenmasten am Hauptportal des Gerichtes erklettert und ein großes Transparent entrollt: "Strafe schafft Kriminalität" und "Kontrolle Macht eine autoritäre Welt" war über der Internetadresse "www.welt-ohne-strafe.de.vu" zu lesen.
Diese Positionen brachte der Angeklagte auch massiv in den
Gerichtsprozess ein. Während Gericht und Staatsanwaltschaft bei den
Strafparagraphen bleiben wollten, machte er geltend, dass er Aussagen
zur Sache machen wolle, aber eben zu den Sachen, die bei einem
Gerichtsverfahren viel relevanter sind als trockene Paragraphen:
Die Bedeutung von Strafe in einer herrschaftsförmigen Welt, das Elend von
Gefängnissen insgesamt und des Gießener Kurzzeit-Knastes im besonderen.
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| Letzte Aktualisierung ( 02.12.2007 ) | |||||||
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Neun Monate Haft ohne Bewährung waren es in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz wurde bereits eine Polizeiaktion als rechtswidrig aus dem Urteil genommen. Wie üblich hatte die gewalttätige Polizei Anzeige gegen ihr Opfer gestellt. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht konnte der Angeklagte, dem anwaltlicher Beistand stets verwehrt wurde, dann auch den wichtigsten Anklagepunkt kippen, denn wieder war die gewalttätige Auseinandersetzung von der Polizei angezettelt und nachher Anzeige gegen das Opfer gestellt worden - rechtswidrigerweise, wie erst das höchste deutsche Gericht feststellte. 


















