| Weg frei für eine neue CDU-geführte Landesregierung? |
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| von K.O.B.R.A. - Antirepressionsgruppe |
06.07.2008
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Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellt Verfahren gegen Innenminister Bouffier ein
Evelin Schönhut-Keil, die frühere Landesvorsitzende der Grünen, wird zitiert: "Es spricht nichts mehr gegen ein schwarz-grünes Bündnis in Hessen." Zentralen Kreise der Frankfurter Grünen dagegen nennen eine Vorbedingung: „Nicht mit Roland Koch. Das wäre die entscheidende Hürde." Da wird es Zeit, dass andere Anwärter auf den Ministerpräsidentenposten nicht länger belastet sind. Zu denen gehört Volker Bouffier, Innenminister und harte rechte Hand von Roland Koch. Er stammt aus Gießen, wo bereits eine Jamaika-Koalition arbeitet - erfolgreich aus Sicht der CDU, denn grüne Akzente sind in der Gießener Stadtpolitik kaum wahrzunehmen. Warum also sollte von dort nicht der zukünftige Ministerpräsident kommen? Da wäre unpassend gewesen, dass gegen Bouffier seit einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren lief. Das wurde jetzt eingestellt - von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft (Az. 3344 Js 37738/07). Das Ermittlungsverfahren geht zurück auf das Jahr 2006. Anfang Mai war die Anwaltskanzlei an der Nordanlage 37 in Gießen zweimal mit Farbe und Wurfgeschossen attackiert worden. Dort haben auch Bouffier und sein thüringischer Amtskollege ihren Sitz. Direkt nach der zweiten Attacke wurde ein umfangreiches Aufgebot der Polizei einschließlich Spezialeinheiten der Landespolizei für organisierte Kriminalität im Umfeld eines kleinen politischen Zentrums nahe Gießen stationiert. Für deren Täterschaft an den Sachbeschädigungen bei Bouffiers Kanzlei gab es keine Beweise. Daher entstand von Beginn an der Verdacht, dass die jahrelange Kritik der dortigen AktivistInnen an der Sicherheitspolitik der hessischen Landesregierung dem zuständigen Minister ein Dorn im Auge war und er auf Rache sann gegenüber den unbequemen Geistern. Das weitere Geschehen hat inzwischen Eingang in Bücher gefunden, ist auf Veranstaltungen thematisiert und vom Oberlandesgericht in einem spektakulären Urteil vom 18. Juni 2007 (Az. 20 W 221/06) mit Methoden des Dritten Reiches verglichen worden. Während die KritikerInnen des Innenministers rechtswidrig inhaftiert und die Projektwerkstatt, jenes politische Zentrum im kleinen Ort Reiskirchen-Saasen, durchsucht wurde, ist den Ausführenden Richtern und Polizeibeamten bis heute nicht geschehen. Dabei besteht keinerlei Zweifel mehr, dass Straftaten frei erfunden und Beweismittel gefälscht wurden. Ein Richter notierte die Anweisung der Beamten vom Staatsschutz Gießen, das Recht zu beugen, sogar in den Akten. Gegen diese laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden noch, die mit diesen beauftragt wurde, weil die Gießener Staatsanwaltschaft als befangen galt.
Doch die ganzen filmreifen Abläufe im Mai 2006 sind nicht erklärbar
ohne den Innenminister Bouffier selbst. Eine Zeitung vermeldete zudem,
dass die Presseinformation der Gießener Polizei vom Folgetag der
Verhaftungen über seinen Schreibtisch ging. Bereits diese wäre Anlass
genug für ein Strafverfahren, denn die Pressemitteilung enthielt alle
frei erfundenen Beschuldigungen - „falsche Verdächtigung" und
„Verfolgung Unschuldiger" nennt das Strafgesetzbuch solches Verhalten.
Üble Nachrede ist es ohnehin.
- Die gesamten Vorgänge des Mai 2006
sind unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06 dargestellt. Diese Seiten
sind allerdings im Laufe der Handlungen und nachfolgenden Recherchen zu
den Hintergründen entstanden und daher etwas unübersichtlich.
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| Letzte Aktualisierung ( 06.07.2008 ) | |||||||
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