| Waffenproduzent DIEHL geht gerichtlich gegen Onlinezeitung vor |
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| von www.regensburg-digital.de |
27.11.2008
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![]() Regensburg.digital ist das letzte alternative Informationsmedium in und um Regensburg, neben dem dortigen Monopolisten (Mittelbayerische Zeitung). Im Juli hatte das Magazin unter dem Titel "Verdienstorden und Streubomben" eine Kolumne gegen den Waffenproduzenten Diehl veröffentlicht, Zum Vorgang nachfolgend Informationen von www.regensburg-digital.de: Es liegt schon ein paar Monate zurück. „Verdienstorden und Streubomben" - unter dieser Überschrift hat unsere Redaktion am 25. Juli eine Kolumne veröffentlicht, die demnächst das Landgericht München I beschäftigen wird. Wir haben uns - anlässlich des Landtagswahlkampfs - mit der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens durch den damaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein an Werner Diehl beschäftigt. Diehl ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Diehl-Gruppe. Der Konzern mit Hauptsitz in Nürnberg ist einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Und ein Waffenproduzent mit einer reichen Geschichte. Bereits der erste Weltkrieg markiert den Einstieg von Diehl in die Rüstungsproduktion1. Während des II. Weltkriegs wurde das Unternehmen unter Führung von Werner Diehls Vater Karl als „Kriegsmusterbetrieb" ausgezeichnet. Die Produktion fand zu einem Großteil mit Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen statt2. Nach Ende des Krieges begann das Unternehmen bereits in den 50ern, wieder in die Rüstungsproduktion einzusteigen3. Erfolgreich. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus diesem Bereich4. Staatstragende Auszeichnungen für Mitglieder der Familie Diehl gibt es einige. Insbesondere der im Januar verstorbenen Firmenpatriarch Karl Diehl wurde für seine Verdienste sowohl im Dritten Reich5 als auch in der BRD mehrfach ausgezeichnet. Der Kontakt zu den Regierenden scheint stets blendend zu sein. Nicht zuletzt der Intervention der BRD ist es zu verdanken, dass unter anderem ein Artilleriegeschoss (smart 155), das Diehl in Kooperation mit dem Unternehmen Rheinmetall produziert, vom Streumunitionsverbot ausgenommen wurde, auf das sich Ende Mai 107 Staaten geeinigt haben. Während ein Streumunitionsverbot in Österreich Munitionstypen wie smart 155 miteinbezieht, bezeichnet das deutsche Bundesverteidigungsministerium dieses Geschoss (mittlerweile) als „Punkt-Ziel-Munition" (Details). In der gerichtsmassigen Kolumne schrieben wir mit Bezug auf Diehl den Satz: [AUSSAGE GERICHTLICH UNTERSAGT]. Zunächst schickte uns das Unternehmen eine Abmahnung, mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen (Details). Schließlich wurde uns diese Aussage ohne mündliche Verhandlung per Einstweiliger Verfügung und Androhung einer Geldstrafe „zwischen 5 und 250.000 Euro" untersagt. Das Landgericht München I muss nun im Hauptsacheverfahren darüber entscheiden, ob diese Einstweilige Verfügung Bestand hat. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro angesetzt. Folgerichtig fallen erhebliche Gerichtskosten an. Bereits vor einer Entscheidung muss unsere Redaktion die Gerichtskosten der Einstweiligen Verfügung tragen, ebenso Honorarkosten der Diehl-Anwälte. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf 1.402,36 Euro. Wir sehen in dem Vorgehen des Konzerns einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Hier geht es um mehr als einen von uns veröffentlichten Satz. Sehen Sie das auch so? Dann unterstützen Sie uns mit einer Spende. Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V. Wir werden transparent und regelmäßig über den Verlauf der Auseinandersetzung berichten. QuellenSchöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 - 2002. München 2002. S. 19.Schöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 - 2002. München 2002. S. 96f, 101f.http://www.diehl.de/index.php?id=11http://www.diehl.de/index.php?id=30Schöllgen, Gregor: Diehl, Ein Familienunternehmen in Deutschland, 1902 - 2002. München 2002. S. 78.http://www.stopclustermunitions.org/news/?id=258Vgl. http://www.landmine.de/fix/as/alternative_streumunition.pdf. S.4.Streubomben und Punkt-Ziel-MunitionSonntag, 3. August 2008. Von Stefan AignerDer Rüstungskonzern Diehl und das Bundesverteidigungsministerium sind sich einig: Die Munition „Smart-155" ist keine Streumunition. Insofern nimmt unsere Redaktion die am 25. Juli gemachte Behauptung, zurück. „Die Bundesregierung hat am 29.05.08 entschieden, dass Deutschland mit sofortiger Wirkung einseitig auf alle Streumunitionstypen verzichtet und die noch vorhandenen Bestände schnellstmöglich vernichtet", erklärt dazu das Bundesverteidigungsministerium gegenüber unserer Zeitung. Hintergrund ist das Abkommen von Dublin, bei dem sich 111 Staaten Ende Mai auf ein Vertragswerk zum Verbot von Streumunition geeinigt haben. Vor allem die deutsche Bundesregierung hatte während der Verhandlungen darauf gedrungen, mit Suchköpfen ausgestattete Munition von dem Verbot auszunehmen. Das Verteidigungsministerium bezeichnet diese Munition als „Punkt-Ziel-Munition". Dazu zählt auch die „Smart-155". Sie enthält zwei mit Suchköpfen bestückte Submunitionen, die angeblich punktgenau auf ihr Ziel zusteuern. Deutschland hatte noch zur Halbzeit der Verhandlungen offen gedroht, den Vertrag nicht zu unterzeichnen, sollten diese Ausnahmen nicht aufgenommen werden. Hergestellt wird diese Munition von der Gesellschaft für intelligente Wirksysteme (GIWS), einer Kooperation der deutschen Konzerne Diehl und Rheinmetall. Die GIWS wird nun den gesamten aktuellen Bedarf der deutschen Bundeswehr an Smart-Munition decken. Die Diehl-Gruppe erklärt mit Blick auf „Smart 155"-Munition gegenüber unserer Zeitung: „Smart 155 ist nach dem Dublin-Abkommen keine Streumunition, da sie weder streut, noch Blindgänger erzeugt." Dass „Smart 155" hingegen sehr wohl Blindgänger erzeugen kann, bestätigt uns gegenüber selbst das Bundesverteidigungsministerium. Diehl bestreitet darüber hinaus, etwas mit der Ausstellung eines Raketenwerfers der slowakischen Firma Konstrukta bei der Rüstungsmesse IDEP in Bratislava im April 2008 zu tun zu haben. Der Werfer wurde mit MLRS-Raketen und Streumunition des Typs M77 angeboten. Konstrukta bewirbt diesen Raketenwerfer auf seiner Internetseite als Gemeinschaftsprojekt mit Diehl. Das Unternehmen dazu: „Der im April 2008 in Bratislava ausgestellte Raketenwerfer RM70 war von den slowakischen Streitkräften ausgestellt" und sei nicht von Diehl angeboten worden. „Seither werden nur noch Werfer angeboten, die keine Streumunition zu werfen in der Lage sind, und zwar ausschließlich Ländern, die das Dublin-Abkommen ratifiziert haben." Anmerkung: Das Dublin-Abkommen wurde bislang noch nicht ratifiziert. Diehl bestreitet indessen nicht, in der Vergangenheit („letztmalig 2005") Streumunition an die slowakischen Streitkräfte geliefert zu haben - „selbstverständlich mit Genehmigungen der Bundesregierung". Selbstverständlich. Streubomben und VerdienstordenDienstag, 29. Juli 2008. Von Stefan Aigner„Verdienstorden und Streubomben" - unter dieser Überschrift hat unsere Redaktion am 25. Juli eine Kolumne veröffentlicht, die auf unerwartetes Echo stoßen sollte. Wir haben uns mit der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens durch Ministerpräsident Günther Beckstein an Werner Diehl beschäftigt. Diehl ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Diehl-Gruppe. Der Konzern mit Hauptsitz in Nürnberg ist einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Bereits während des II. Weltkriegs wurde man unter Führung von Werner Diehls Vater Karl als „Kriegsmusterbetrieb" ausgezeichnet. Die Produktion fand unter anderem mit Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen statt. Nach Ende des Krieges begann das Unternehmen bereits in den 50ern, wieder in die Rüstungsproduktion einzusteigen. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus diesem Bereich. Über 11.000 Menschen sind bei Diehl beschäftigt. Der im Januar verstorbene Karl Diehl ist Ehrenbürger der Stadt Nürnberg und Träger zahlreicher Verdienstorden und Medaillen von BRD und Freistaat. Laut einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 7. Dezember 2007 gehört Diehl bzw. deren Tochterfirmen zu den größten Produzenten von Streumunition in Deutschland. Eine Aussage, die auch im Rahmen einer Radio-Reportage bei „Deutschlandradio Kultur" vom 21. Juli Erwähnung fand. In der bei uns erschienen Kolumne schrieben wir mit Bezug auf die Diehl-Gruppe den Satz:[AUSSAGE GERICHTLICH UNTERSAGT] Nur drei Tage später, am Montag, erreicht uns das Fax einer Münchner Anwaltskanzlei, mit der Aufforderung, bis Dienstag, 12 Uhr mittags, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. „Diese Behauptung ist unrichtig", schreibt die Anwaltskanzlei. Bei der Rüstungsmesse IDEP in Bratislava wurde noch im April der Raketenwerfer RM70 der slowakischen Firma Konstrukta ausgestellt. Angeboten wird der Werfer mit MLRS-Rakten und Streumunition des Typs M77. Konstrukta bewirbt diesen Raketenwerfer auf seiner Internetseite als Gemeinschaftsprojekt mit Diehl (Stand: 29. Juli 2008). Unter anderem REPORT MAINZ hatte darüber berichtet. Ende Mai 2008 haben sich in Dublin 111 Staaten auf ein Verbot von Streumunition geeinigt, darunter auch Deutschland. Anfang Dezember will die BRD diese gemeinsame Konvention in Oslo unterzeichnen. Diese verbietet es Vertragsstaaten, Streubomben einzusetzen, herzustellen, weiterzugeben oder zu lagern. Alle Bestände müssen binnen acht Jahren nach Inkrafttreten vernichtet werden. Insbesondere auf Betreiben Deutschlands gibt es allerdings einige Ausnahmeregelungen. Erlaubt bleibt unter anderem der von Panzerhaubitzen verschossene Munitionstyp „Smart-155", der mal als „alternative Flächenmunition" oder - von der Bundesregierung - als „Punkt-Ziel-Munition" bezeichnet wird (Ein Bericht dazu auf spiegel.de). Die Bundetagsabgeordnete Inge Höger (Die Linke) hingegen bezeichnet Smart-155 in einerPresseerklärung vom 29. Mai als „Streumunition", die taz spricht am 30. Mai von einem „Streubomben-Typ", ebenso das greenpeace-magazin und mehrere humanitäre Organisationen. Vertrieben wird die Munition von der Firma GIWS (Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme mbH), einer Tochtergesellschaft der Firmen Diehl und Rheinmetall. Die strittige Kolumne haben wir vorläufig von unserer Internetseite genommen, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig haben wir die von Diehl beauftragte Anwaltskanzlei um eine einwöchige Fristverlängerung zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gebeten, um uns anwaltlich beraten zu lassen. Das wurde mit Verweis auf die „Dringlichkeit der Angelegenheit" abgelehnt. Der Diehl-Unternehmensgruppe haben wir am Dienstag, 29. Juli, folgende Fragen zukommen lassen, um den Sachverhalt möglichst umfassend klarstellen zu können. Besteht die Kooperation zwischen der Diehl BGT und der Firma Konstrukta nach wie vor? Inwiefern ist die Bezeichnung „Streumunition" für die „Smart-155" nicht zutreffend?http://www.regensburg-digital.de/?p=1411
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