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12.000 € Strafbefehl gegen "scharf-links" PDF Drucken E-Mail
von Ullrich F.J. Mies - bearbeitet Bernd Kudanek    22.11.2009 - bisherige Aufrufe: 1269

Image Justiz mit Kampfauftrag?

Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links", von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf. Welches Vergehen liegt einem Strafbefehl in dieser Höhe zu Grunde?

Was wird Bartelmus-Scholich vorgeworfen? Ihr angebliches Vergehen: Edith Bartelmus-Scholich hatte auf „scharf-links" einen Beitrag der Prozessbeobachter der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren eingestellt, in dem nach Auffassung des OLG-Präsidenten Düsseldorf Unzutreffendes behauptet wurde. Faruk Ereren steht unter dem Verdacht, in führender Position der verbotenen türkischen, marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)" tätig zu sein. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen der Europäischen Union und der USA.(1) Die Anklage legt Faruk Ereren zur Last, in der Zeit von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich zu sein.

Der geladene Zeuge Nuri Eryüksel, der in Deutschland und der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C insgesamt 17 Jahre Haft verbüßte, hatte die Aussage mehrfach verweigert und wurde darum in Beugehaft genommen.

Im Folgenden geht es nicht darum zu ergründen, ob die DHKP-C eine terroristische Vereinigung ist oder ob die Beschuldigten zu Recht vor Gericht stehen. Die einzige Frage ist: Warum erhielt Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl? Zumal in dieser Höhe. Gibt es dafür irgendeine Berechtigung? Warum wurde sie obendrein vom OLG-Präsidenten Düsseldorf angezeigt?

Und darum geht es bei dem Strafbefehl genau: Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links" veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.

Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links" den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.

Terroristenprozesse - soviel steht fest - waren nie „normale" Prozesse. Die Ächtung von Terroristen hat darüber hinaus seit 11/9 eine neue Qualität gewonnen. So wurden Verdächtige von den USA mit Unterstützung der „Willigen" in Folterzentren verschleppt und zu rechtlosen Personen, die in Abu Ghuraib, Guantánamo und anderen Folterorten einer „Sonderbehandlungen" unterzogen wurden. Fest steht: Terroristen-Fälle sind häufig von „rechtsfreien Räumen" begleitet und von höchster Brisanz, da zumeist Staaten, staatliche Stellen, militärische Einrichtungen oder spezifische Herrschaftsfraktionen, die mit dem Staat in enger Verbindung oder Kooperation stehen, Gegenstand der terroristischen Aktivitäten sind.

Entscheidend bleibt, wer die Definitionshoheit darüber hat, was Terrorismus und wer Terrorist ist und diese Definitionshoheit steht in direktem Zusammenhang zur Macht. Fest steht ferner: Die schrecklichsten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit wurden stets von Staatsführungen begangen, die gefährlichsten Terroristen waren in Staatsführungen zu finden. Angriffskriege sind staatsterroristische Gewaltakte, die Initiatoren (Staats-)Terroristen. Welche Bezeichnung ist korrekt für Bush, Cheney und Blair, jenen Blair, der sich um das höchste Amt in der EU bewirbt? Wie soll man die Führer der Koalition der „Willigen" zutreffend nennen? Wurden die Genannten jemals angeklagt? Wer organisierte 11/9.? Waren es allein die 19 durchgeknallten, teppichmesserschwingenden islamischen Terroristen? Für Informierte ist das geschichtliche Wendeereignis ein geheimdienstlich orchestrierter, staatsterroristischer Gewaltakt.

Es ist kein Zufall, dass seit diesem Ereignis der finanzkapitalgestützte, neoliberale Terror zu seiner Hochform auflief und die NATO sich seitdem aggressiv und imperial neu orientierte.

Die Verortung der DHKP-C als terroristische Vereinigung könnte somit eine Erklärung über die Höhe des gegen Bartelmus-Scholich erwirkten Strafbefehls liefern. Es stellt sich die Frage: Werden alle verfügbaren Register gezogen, um eine Berichterstattung mit Links-Tendenz zu erschweren, sie gar unmöglich zu machen? Wie wahrscheinlich ist, dass Staatsanwälte Strafbefehle dieser Art ausstellen, ohne dass dies auf „höherer" Ebene abgestimmt wurde? Sollte ein Exempel statuiert werden? Ist das hintergründige Ziel die Zerschlagung kritischer Berichterstattung? Denn auch im Internet soll bekanntlich gründlich „aufgeräumt" werden. Oder könnte es sein, dass der „scharf-links"-Internetauftritt den Herrschenden schon viel zu lange auf den Füßen herumtritt und sich nun eine Gelegenheit bot zurückzuschlagen? Die Unverhältnismäßigkeit des existenzvernichtenden Strafbefehls legt diesen Verdacht zumindest nahe und ist gleichzeitig ein deutlicher Warnhinweis an jene, die das System grundsätzlich kritisieren.

Ein falscher Satz, eine Schlamperei oder eine falsche Behauptung in einem Artikel - zumal nicht selbst verfasst - können also die Drohung der Existenzvernichtung nach sich ziehen? Ein *vermutlich (* Einschub, bjk) unkorrekter Satz ist also ein hinreichender Grund für einen Strafbefehl in dieser Höhe? Ist das noch verhältnismäßig? Wohl kaum! Der Terrorzusammenhang des Prozesses stellt den Strafbefehl in einen plausiblen Kontext. In einem „normalen" Prozess wäre *eine (* bestimmter durch unbestimmten Artikel ersetzt, bjk) Beleidigung eines Staatsanwalts oder Richters wohl kaum mit einem Geschütz vergleichbaren Kalibers „beantwortet" worden.

Zum Vergleich: Wie viele Strafbefehle stellen die deutschen Staatsanwaltschaften gegen Politiker aus, die täglich beleidigen, verleumden und „falsches Zeugnis" ablegen oder gegen Journalisten, die die Öffentlichkeit gezielt belügen? Wie viele Strafbefehle erhält BILD täglich von Staatsanwälten? Wie viele die Deutsche Bank oder die „Heuschrecken", die tausende Existenzen vernichten?

Der Fall wird zunehmend bizarr, wenn man ihn in Verbindung zu Fällen von aktuellem Schwergewicht setzt. Wo ist unsere Justiz bei der Aufarbeitung des größten Nachkriegsverbrechens, dessen Folgen der deutschen Bevölkerung aufgehalst werden - beim so genannten Banken- und Finanzskandal? Hört man von täglichen Festnahmen an der Schnittstelle zwischen Politik und Finanzindustrie? Rücken die Sondereinsatzkommandos der Polizeien aus? Haben die Träger der deutschen Rechtspflege Herrn Steinbrück, Herrn Asmussen, Herrn Ackermann, die Herren der HRE, der Dresdner- und der Commerzbank, der Landesbanken etc. vernommen? Haben sie deren Räume versiegelt, Akten beschlagnahmt? Haben sie sie in Beugehaft genommen, ihnen Strafbefehle zugestellt unter deren Last sie ächzen? Haben sie zumindest einige unter den „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall" gestellt, die „das deutsche Volk" auf Generationen schädigt (materiell, ideell, kulturell)? Warum nicht?

Oder hat die weit reichende Lethargie der dritten Gewalt etwas damit zu tun, dass die Politik seit gut 20 Jahren zur Prostituierten des „freien Kapitalmarkts" wurde, der zwar nichts mit Freiheit, dafür umso mehr mit den Abgründen der Steuerverhinderung, organisierter Geheimhaltung und internationaler Kriminalität zu tun hat?

Warum also geht die Justiz nicht mit der gleichen Verve gegen die politische und Wirtschafts- Großkriminalität vor? Sind ihr da die Hände gebunden oder bindet sie sich aus Gründen der Staatsraison selbst die Hände? Auffällig ist stets eine gewisse „Handlungsschwere", die die Justiz befällt, wenn „Eliten" betroffen sind.

Stellt man also den Strafbefehl gegen Bartelmus-Scholich in diese Bezüge, so tun sich für den Citoyen Abgründe gegenüber dem Staat auf. Wie ist es also um einen Rechtsstaat bestellt, falls zumindest Teile der Exekutive „aus dem demokratischen Ruder" laufen? Falls Teile der Justiz nicht mehr die Funktion einnehmen, die ihr im demokratischen Staat zukommen, falls bestimmte Fraktionen sich auf Geheiß „von oben" zur politischen Kampfjustiz umfunktionieren?

Dass der Justizapparat auch mit eigenen Abweichlern und Abweichlerinnen von der herrschenden Linie nicht zimperlich verfährt, dringt aus dem hermetischen Raum nur selten an die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme war der Fall Lichtinghagen, wir erinnern uns. Hier wurde nach einer öffentlich inszenierten Schlammschlacht eine vielgeachtete Staatsanwältin für Wirtschaftsstrafsachen in Bochum systematisch demontiert und trat schließlich „auf eigenen Wunsch" - so die Sprachveredelung - als Amtsrichterin eine neue Stelle an. Dies alles „ereignete" sich, weil sie „ihre Aufgaben zu eigenwillig interpretierte" und jenem „Leistungsträger" Zumwinkel zu dicht auf die Pelle rückte, der viele Freunde in einflussreichen politischen Positionen hat. So ein Zufall aber auch!

Tatsächlich ist das Elend der Dritten Gewalt so alt wie die Republik. Dieser wurde eine strukturell defekte Judikative in den Schoß gelegt, denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind abhängige, weisungsgebundene Behörden. Damit wurden sie der Exekutive als Herrschaftskomponente zur Seite gestellt. Jedes Landes-Justizministerium kann mit oder ohne „Abstimmung" mit seiner Staatskanzlei auf dem Wege des Behördendurchgriffs durchregieren und damit „seine" Staatsanwälte steuern, kontrollieren und gängeln. Davon wird offensichtlich zunehmend Gebrauch gemacht, auch wenn sich das selten beweisen lässt, denn Weisungen sind behördeninterne Vorgänge und als solche der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Damit nicht genug: Als relativ neues Phänomen nehmen die Angriffe und Einflussnahmen der Gerichtspräsidenten - sie sind ebenfalls Teil der Justizverwaltungen - auf die richterliche Unabhängigkeit (2) zu. Wer stellte doch gleich die Strafanzeige gegen Bartelmus-Scholich?

„Die Gerichtspräsidenten üben in Deutschland zwar in der Regel in geringem Umfang richterliche Tätigkeit aus; im Übrigen - im Rahmen ihrer Organisations- und Verwaltungstätigkeit - sind sie jedoch weisungsabhängige Mitarbeiter des jeweiligen Landesjustizministers. Da es in Deutschland - anders als in einigen anderen Ländern Europas - keine Selbstverwaltung der Dritten Gewalt gibt, gehören die Gerichtspräsidenten wegen ihrer Verwaltungstätigkeit zur Exekutive. Diese Situation führt dazu, dass viele Gerichtspräsidenten zumeist die Interessen der Exekutive wahrnehmen und weniger die Interessen der Dritten Gewalt." (3)

Und so entzündet sich an einem grotesken Strafbefehl und der Strafanzeige eines OLG-Präsidenten die Grundsatzfrage: Ist dieser Staat noch der Staat der Bürgerinnen oder Bürger dieser Republik, ist er noch ihr Rechtsstaat? Ferner: Bildet sich jenseits der unabhängigen Richterschaft ein herrschaftshöriges Justiz-Segment heraus, über das die neoliberale politische Herrschaftsklasse als Kampfarm verfügt, um zunehmend Repression nach außen wie nach innen auszuüben? Wie steht es also um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland? Haben Politiker, Lobbyisten, Wirtschaftsmächtige und ihre Helfer in den Medien, Think Tanks und neoliberalen „Reforminitiativen" nicht Jahrzehnte hart daran gearbeitet, dass der Rechtsstaat „verschlankt" wurde? Haben sie sich unseren Staat nicht zur Beute genommen und ihn nach ihrem Bilde zu einem Lobby- und Plutokraten-Staat transformiert? Ist der Rechtsstaat nicht „postdemokratische" Geschichte und die Menschen „draußen" stellen sich nur noch vor, glauben, haben den Eindruck, meinen oder fühlen in einem Rechtsstaat zu leben, der längst nicht mehr der ist, der er seiner Verfassung nach zu sein hat?

(1) Siehe hierzu: Wikipedia unter: DHKP-C
(2) Siehe hierzu: Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht, Anmerkungen zum sogenannten „Personalentwicklungskonzept für die Verwaltungs- und Führungsämter in der Justiz" in Baden-Württemberg, www.nrv-net.de/downloads_publikationen/324.doc
(3) Siehe hierzu: Bericht über die Menschenrechte in Deutschland, Neue Richtervereinigung,  http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321

von Ullrich F.J. Mies
bearbeitet Bernd Kudanek

Siehe auch: "Die Online-Zeitung "scharf-links" braucht unsere Unterstützung" unter  http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/19/25240749.0.30115.html


Anmerkung der Redaktion:

Die Junge Welt berichtet über die Angelegenheit mit Nennung des Satzes, den der Richter nicht gesagt haben will, was nach Auffassung des Landgerichts Köln einer Wiederholung der "Verleumdung" gleichkommt.
http://www.jungewelt.de/2009/11-20/038.php
Da jede journalistische Arbeit andernfalls unterbunden würde, haben bereits Obergerichte in vergleichbaren Fällen festgestellt, daß ein Redakteur weder in der Lage noch verpflichtet ist Zitate, die in anderen Medien veröffentlicht worden sind, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.Man wird jetzt sehen, ob sich die Krefelder Justiz auch an die Junge Welt rantraut oder vielleicht auch die LZ verklagt, weil wir darüber berichten, daß die Junge Welt berichtet.
Kommentare
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ellen  - Ursache für Strafbefehl     |2009-11-23 05:38:03
Das Schlimmste für OLG Richter Klein im 2.Strafsenat des OLG Düsseldorf war, dass der Bundesgerichtshof den Beugehaftsbeschluss gegen Nuri E. kassierte, also zurückgewiesen hat -
der durch Folter erblindete Nuri E. war demnach laut höchrichterlicher Rechtssprechung zu Unrecht in Beugehaft, wäre die Sommerpause genutzt worden, um den unrechtmäßigen Beugehaftsbeschluss auszudehnen, wäre Vorsichtende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein am OLG Düsseldorf wohl wegen Rechtsbeugung zu belangen. In dem Düsseldorfer § 129 b Verfahren wurden am 27.5.2009 9 Prozessbeobachter im Keller des OLG von der Polizei verprügelt, scharflinks berichtete auch darüber. Öffentlichkeit ist nicht gewollt!Kommt zum Verfahren und seid Zeugen, was da so abgeht! Nächster Verhandlungstermin 26.11.2009 9.15 Uhr Außenstelle des OLG Düsselddorf am Kapellweg.
Anonym  - Faruk Ereren?   |2010-03-15 20:59:00
Faruk Ereren gehört einer terroristischen Organisation wie DHKP-C an. Wie kann man den verteidigen? Vielleicht sind die Methoden Türkeis gerade auch nicht toll, aber verteidigen sollte man so einen, als wäre er harmlos, nicht.
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