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Frontex - Das unbekannte Wesen PDF Drucken E-Mail
von Thomas Köcher    23.12.2009 - bisherige Aufrufe: 1138

frontex.jpgEU missachtet Rechte der Flüchtlinge

Im Oktober 2004 erließ die Europäische Union (EU) eine Verordnung, mit welcher „Frontex" gegründet wurde. Im Mai 2005 nahm die in Warschau ansässige Organisation ihre Arbeit auf. In Deutschland kennen nur wenige diese Agentur. Vor allem eines ist unbekannt: Ein Rechtsgutachten deckte auf, dass Frontex gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoße.

Ihre Aufgabe ist es, Sicherheitsanalysen zu erstellen, Grenztruppen der Mitgliedsstaaten auszubilden, technisch und organisatorisch die Grenzeinheiten zu unterstützen sowie die „illegalen"  EU-Ausländer abzuschieben. In den vergangenen Wochen schlugen sie beispielsweise vor, eine eigene Flugzeugflotte zu unterhalten, mit der die Ausländer zukünftig „zurück" gebracht werden sollen. Bisher werden jene mit den regulären Linienflügen abgeschoben, allerdings kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen und spontanen Solidarisierungen der anderen Fluggäste.

Internationales Recht

Sich mit diesen Menschen zu solidarisieren und ihre „Rückführung" zu verhindern, ist durchaus geboten. Denn Frontex, und somit die EU, verstößt gegen das so genannte „Refoulment-Verbot". Dies ist in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergeschrieben und besagt, dass ein Mensch nicht in ein Gebiet abgeschoben werden dürfe, in welchem er der Gefahr ausgesetzt wäre fundamentale und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu erleiden. Dies gelte nicht nur für das Herkunftsland, sondern für alle Gebiete, in welche der Flüchtling zurück gebracht werde.

Realität

Wie sieht nun die Praxis aus? Viele Afrikaner versuchen über Wasser mit Booten, die Gebiete der EU zu erreichen. Sobald sie die 12 Meilen-Zone erreichen, würde ihnen Rechtsschutz und eine Prüfung ihres Flüchtlingsstatus zustehen. Die Zwölf-Meilen-Zone beschreibt das Hoheitsgebiet auf dem Meer eines Staates.  Die Europäische Union hingegen lässt Militärschiffe weit vor diesem Gebiet patroulieren, um jene Flüchtlinge abzufangen. Beispielsweise geschehe dies vor der Küste Somalias. Hierbei begeht Frontex, ergo die EU, Rechtsbruch.

Ein Rechtsgutachten hält fest, dass auf den Schiffen der Grenztruppen keine Überprüfung der Flüchtlingsgründe stattfinde. Sie besäßen auch gar nicht die nötigen Kapazitäten, um dies durchzuführen. Die Ausländer werden lediglich gestoppt und zurückgebracht, respektive an der Weiterfahrt gehindert. Damit wird ein Generalverdacht ausgestellt. Zu einem sei jeder Flüchtling ein illegaler, obschon legale Auswanderungsgründe vorliegen könnten.  Zu anderem werde jenen ihr Menschenrecht auf freie Ausreise verweigert.

Im Sommer 2004 rettete die Cap Anamur 37 Flüchtlinge und nach langem hin und her durften sie jene in Italien an Land bringen. Daraufhin verklagte der italienische Staat den ehemaligen Chef der Cap Anamur, auf Grund der Beihilfe zur illegalen Einwanderung. Dabei hatte jener lediglich Schiffbrüchigen geholfen. Ein maritimer Grundsatz. Er wurde im Oktober 2009 freigesprochen. Wie sich des Weiteren herausstellte, besaßen 22 von den 37 Flüchtlingen einen legalen Einreisegrund und dürften in Italien bleiben. Als diese Entscheidung fiel, seien diese Afrikaner hingegen schon längst abgeschoben worden, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Viele „Auswanderer" schaffen es gar nicht bis in die 12 Meilen Zone, sondern werden vorher abgefangen und in jene Länder gebracht, die ihr Leben und ihre Freiheit nicht achten. Ein klarer Verstoß gegen die Genfer Konventionen und das Refoulment-Verbot.

Rechtswidrige Zustände

Die Europäische Union versuchen die Menschenrechte auf Hoher See auszuhebeln. Der ehemalige Innenminister, Wolfgang Schäuble, sagte gegenüber Report Mainz, dass Menschen, welche auf Hoher See aufgegriffen werden, nicht zurückgebracht werden dürften. Dies verstoße gegen internationales Recht. In dem Rechtsgutachten wird allerdings eine Antwort der Bundesregierung aus dem Jahre 2006 festgehalten: „Das Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention findet nach Staatenpraxis und überwiegender Rechtsauffassung auf Hoher See, die exterritoriales Gebiet ist, gegenüber Personen, die Verfolgungsgründe geltend machen, keine Anwendung." Gemäß dem Rechtsgutachten ist die Auffassung  allerdings rechtswidrig, denn die Genfer Flüchtlingskonvention gelte überall.

Es ist notwendig, dass die Europäische Union diesen rechtswidrigen und die Menschenrechte missachtenden Zustand beseitigt. Demonstrationen vor der Frontex Zentrale in Warschau mögen wenig bewirken, denn Frontex handelt lediglich im Auftrag der Europäischen Union. Bundesregierung, EU-Parlament und die Politiker müssen unter Druck gesetzt werden. Die Genfer Konvention gilt überall. Dass  sogar die Bundesrepublik für die „Ausnahme" der Geltung der Konvention  plädiert, ist ein skandalöser Zustand. Flüchtlinge haben Rechte, sie werden jedoch gegenwärtig mit Füßen getreten.

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