| „Welt" ruft zu Angriffskrieg gegen Iran auf |
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| von Eugen Hardt |
03.02.2010
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Im Gegenteil hat sich erwiesen, daß der Verzicht auf Atomwaffen durch den Irak die Imperialisten nur zu seiner Eroberung ermutigte, während der Besitz von Atomwaffen Nordkorea bislang vor einem Angriff schützte. Weiter unterstellt Pipes, daß der Iran über weitreichende Langstreckenraketen verfügen würde, von denen er auch sehr viele bräuchte, um „das Land zu verheeren". Dummdreist ist Pipes Aussage „Letzten Endes könnten sie einen Angriff über elektromagnetischen Impuls auf die USA führen, mit dem das Land völlig verheert würde." Er scheint auf die Unwissenheit seiner Leser zu bauen. Die Detonation einer Atombombe erzeugt als Nebeneffekt einen EMP welcher dann auch als Nuklearer Elektromagnetischer Puls (NEMP) bezeichnet wird. Dieser kann elektrische und vor allem elektronische Bauteile im Wirkungsbereich zerstören, keinesfalls jedoch „das Land völlig verheeren". Herausgeber von „Welt" VerfassungsfeindMit der Veröffentlichung von Pipes Kriegshetze und dem damit verbundenen Aufruf zu einem Angriffskrieg erweisen sich die Herausgeber nicht nur als Verfassungsfeinde sondern sie machen sich auch strafbar. Im Grundgesetz heißt es im Artikel 26: „(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Entsprechend sieht § 80 StGB erhebliche Strafen vor: „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes...... vorbereitet ......wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft." Das Bundesverwaltungsgericht schreibt im Urteil vom 21.6.2005 (zum Vorwurf der Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors): "Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassung wegen bereits nicht "vorbereitet` werden darf, so darf er nach dem offenkundigen Zweck der Regelung erst recht nicht geführt oder unterstützt werden." Aber während die Unterstützung von antimilitaristischem Widerstand durch Angriffe auf Kriegsgerät der Bundeswehr als „Terrorismus" gebrandmarkt wird (Prozeß gegen die „Militante Gruppe" MG) und schon das Zeigen der Logos von kurdischen Befreiungsorganisationen von Staatsanwälten aufgegriffen wird ist es heute möglich, daß in einem Mainstreammedium ganz offen und ungeniert Kriegshetze betrieben wird und zum Angriffskrieg gegen den Iran aufgerufen werden darf, obwohl genau das vom Gesetz „mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft" wird.
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| Letzte Aktualisierung ( 03.02.2010 ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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